Architekturzeichnung mit Maßband

Werte,
die Bestand haben.

Ein Marktwert ist mehr als eine Schätzung — er ist die Grundlage einer Entscheidung. Wir ermitteln ihn auf Basis aktueller Vergleichs­objekte, der konkreten Lage und realer Nachfrage. Belastbar, nachvollziehbar, schriftlich.

02 — Drei Anlässe

Drei Anlässe,
drei Wege.

Nicht jede Bewertung braucht ein vollständiges Gutachten. Welche Form für Sie passt, hängt vom Anlass ab — und vom Adressaten der Einschätzung.

  • Verkaufs­absicht

    Die kostenfreie Marktein­schätzung im Rahmen einer Verkaufs­beratung. Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung mit Vergleichs­objekten und einer realistischen Preis­spanne — die Grundlage, auf der wir gemeinsam die Vermarktungs­strategie entwickeln.

    Kosten
    Kostenfrei
    Dauer
    1–2 Wochen
  • Erbschaft, Trennung, Bilanz

    Ein formelles Verkehrswert-Gutachten, das vor Banken, Gerichten und Mit­eigentümern Bestand hat. Schriftlich ausgearbeitet, mit Vergleichs­objekten, Substanz­bewertung und nachvollziehbarer Methodik. Eigene Leistung mit eigenem Honorar.

    Kosten
    Honorar nach Aufwand
    Dauer
    3–6 Wochen
  • Orientierung & Kapitalanlage

    Sie wollen wissen, wo Ihre Immobilie heute steht — ohne konkrete Verkaufs­absicht? Ein telefonisches Erst­gespräch mit kurzer Online-Einschätzung gibt Ihnen einen Korridor. Verbindlich wird sie erst mit einer der oberen beiden Varianten.

    Kosten
    Kostenfrei
    Dauer
    1–2 Tage
03 — Inhalt

Was eine
Bewertung enthält.

Vier Dimensionen, die jede unserer Einschätzungen abdeckt — egal, ob sie eine Seite oder dreißig hat. Wer auf eine davon verzichtet, liefert keine belastbare Bewertung.

  • Lage

    Mikro­lage (Straße, Block, Nachbar­schaft, Verkehrsanbindung), Makrolage (Stadt­teil­profil, Schul­einzugsgebiet, Infrastruktur), Entwicklung im Umfeld der letzten zehn Jahre.

  • Substanz

    Bau­zustand, Modernisierungsstand, energetische Kennwerte, Sanierungs­bedarf. Bei Wohnungen zusätzlich Gemeinschafts­anlagen, Rücklagen, Hausgeld­struktur.

  • Marktbedingungen

    Aktuelle Nachfrage in der Lage, Zinsumfeld, Saisonalität. Eine Einschätzung, die im Mai 2025 entstanden ist, kann im November 2025 schon nicht mehr stimmen — wir datieren sie sauber.

  • Vergleichsobjekte

    Drei bis zehn realisierte oder aktuell vermarktete Objekte derselben Lage und Kategorie, die wir mit Quellen­angabe in die Einschätzung aufnehmen. Anonymisiert, aber nachvollziehbar.

04 — Anspruch

Was wir an einer Bewertung messen.

Wert ist mehr
als ein
Quadrat­meter­preis.

Online-Tools rechnen Quadrat­meter mit Postleit­zahl. Das mag eine grobe Hausnummer ergeben — eine belastbare Grundlage für eine Entscheidung ist es nicht.

Wir gehen anders vor: Wir kommen vor Ort, prüfen Substanz und Lage persönlich, recherchieren aktuelle Vergleichs­objekte und legen die Methodik offen. Was Sie bekommen, ist ein Wert, hinter dem ein Mensch steht — nicht eine Tabelle.

05 — Vorgehen

Vier Schritte
zur Einschätzung.

Vom ersten Anruf bis zur schriftlichen Einschätzung in der Hand — für die kostenfreie Variante typischerweise zwei Wochen, für ein formelles Gutachten drei bis sechs.

  1. Erstgespräch

    Telefonisch oder per Videocall — wir klären den Anlass, das Objekt und das passende Bewertungs­verfahren. Sie wissen am Ende dieses Gesprächs, ob es eine kostenfreie Erst­einschätzung wird oder ein formelles Gutachten.

  2. Begehung

    Wir kommen vor Ort, nehmen die bauliche Substanz auf, dokumentieren Lage und Ausstattung, fotografieren bei Bedarf. Bei Eigentums­wohnungen sehen wir uns auch Gemeinschafts­bereiche und Tiefgarage an.

  3. Recherche

    Wir recherchieren aktuelle Vergleichs­objekte aus unseren eigenen Mandaten, aus IS24-Daten und aus den Marktberichten der Region. Wir prüfen, was in vergleichbaren Lagen tatsächlich realisiert wurde — nicht nur, was angeboten ist.

  4. Schriftliche Einschätzung

    Sie erhalten von uns eine ausgearbeitete Einschätzung mit Preis­spanne, Methodik und Vergleichs­objekten. Auf Wunsch besprechen wir sie persönlich. Sie ist datiert und gilt für die Markt­bedingungen zum Zeitpunkt der Erstellung.

06 — Methodik

Drei Verfahren,
offen erklärt.

Welches Verfahren wir anwenden, hängt vom Objekt­typ ab. Wir kennzeichnen es offen in der Einschätzung — und erklären, warum es das richtige ist.

  • Vergleichswert

    Vergleichs­wert­verfahren

    Das Standard­verfahren für Eigentums­wohnungen und Reihenhäuser in städtischer Lage. Wir vergleichen Ihr Objekt mit realisierten Verkäufen ähnlicher Objekte derselben Lage. Funktioniert dort am besten, wo Vergleichs­daten verfügbar sind.

  • Sachwert

    Sachwert­verfahren

    Für freistehende Einfamilien­häuser, besondere Architektur oder seltene Bau­substanz. Wir bewerten Boden­wert und Bauwerk getrennt — Boden über aktuelle Boden­richt­werte, Gebäude über Neuwert minus Abschreibung. Das richtige Verfahren, wenn Vergleichs­daten dünn sind.

  • Ertragswert

    Ertragswert­verfahren

    Für vermietete Wohn- und Gewerbe­objekte. Hier zählt nicht der Sachwert, sondern der Ertrag, den die Immobilie über die Restnutzungs­dauer abwerfen kann. Standard für Kapital­anlagen und Mehr­familien­häuser im Bestand.

07 — Vorbereitung

Was Sie
vorbereiten sollten.

Je vollständiger die Unterlagen­lage, desto schneller und präziser die Einschätzung. Nicht alles muss vor dem ersten Termin vorliegen — aber alles, was vorhanden ist, beschleunigt den Prozess. Was fehlt, beschaffen wir gemeinsam.

  • Grundbuch­auszug (idealerweise nicht älter als sechs Monate)
  • Flurkarte und Lage­plan
  • Bauzeichnungen, Wohn­flächen­berechnung
  • Energie­ausweis
  • Bei Eigentums­wohnungen: Teilungs­erklärung, Wohngeld­abrechnungen, Protokolle der Eigentümer­versammlungen
  • Bei vermieteten Objekten: aktuelle Miet­verträge, Miet­aufstellung, Betriebs­kosten­abrechnung
  • Modernisierungs­nachweise (Heizung, Dach, Fenster, Bad)
  • Falls vorhanden: frühere Gutachten oder Verkehrs­wert­ermittlungen
08 — Häufige Fragen

Was Sie vorab
wissen sollten.

Wieder­kehrende Fragen aus den Erst­gesprächen. Sollte Ihre Frage hier nicht stehen, freuen wir uns über Ihren Anruf.

  • Was kostet eine Bewertung?

    Die kostenfreie Markt­einschätzung im Rahmen einer Verkaufs­absicht ist Teil unserer Verkaufs­beratung — sie kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Ein formelles Verkehrs­wert-Gutachten ist eine eigene Leistung und wird nach Aufwand abgerechnet; die genauen Honorare besprechen wir vor dem Auftrag.

  • Wie schnell bekommen wir das Ergebnis?

    Eine kostenfreie Markt­einschätzung dauert typischerweise ein bis zwei Wochen — von der Begehung bis zur schriftlichen Übergabe. Ein formelles Gutachten drei bis sechs Wochen, je nach Komplexität und Unterlagen­lage. Wenn es eilig ist, sagen Sie es uns; wir richten uns dann ein.

  • Wie genau ist eine Online-Schnell­einschätzung?

    Sie liefert einen Korridor — typischerweise mit zehn bis fünfzehn Prozent Streuung. Für eine erste Orientierung reicht das. Für eine Verhandlungs­position, einen Bilanz­wert oder eine gerichtliche Auseinander­setzung ist eine Begehung vor Ort unerlässlich. Online ersetzt keine Bewertung; es eröffnet sie.

  • Wann brauchen wir ein formelles Verkehrs­wert-Gutachten?

    Immer dann, wenn Dritte den Wert akzeptieren müssen: Banken bei der Beleihung, Gerichte bei Erbe oder Trennung, Steuer­behörden bei Schenkungen, Mit­eigentümer bei der Auseinander­setzung. Eine Markt­einschätzung im Rahmen der Verkaufs­beratung reicht für all diese Anlässe in der Regel nicht aus.

  • Was, wenn der ermittelte Wert von unserer Vorstellung abweicht?

    Dann besprechen wir das offen. Wir legen unsere Methodik und die Vergleichs­objekte transparent dar — und Sie sehen, wie wir auf den Wert gekommen sind. Sollte sich Ihre Vorstellung als realistisch erweisen, justieren wir nach. Sollten unsere Argumente überwiegen, sagen wir es ehrlich. Schön­rechnen wäre für niemanden ein Gewinn.

  • Wer erfährt von der Bewertung?

    Niemand außer Ihnen und uns. Bewertungen werden auf Ihren Namen erstellt; wir geben sie nur an Empfänger weiter, die Sie ausdrücklich benennen. Im Erbfall mit mehreren Eigentümern sprechen wir das vorher mit allen Beteiligten ab.

  • Bewerten Sie auch Objekte außerhalb von Heilbronn und Koblenz?

    Selektiv ja. Voraussetzung ist, dass wir die Substanz vor Ort persönlich aufnehmen können — Bewertungen ohne Begehung erstellen wir grundsätzlich nicht. Sprechen Sie uns an; bei Objekten, die wir methodisch nicht sinnvoll bewerten können, empfehlen wir Ihnen ehrlich einen lokalen Sachverständigen.

Bewertung

Sie möchten den Wert kennen?

Sagen Sie uns kurz, worum es geht — Verkaufsabsicht, Erbschaft, Kapitalanlage. Wir nennen Ihnen den passenden Weg und einen realistischen Zeitrahmen.

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